Mit diesem Antrag möchten wir noch einmal auf die Gesamtsituation eingehen.
Vorab der Hinweis, dass die Fraktion der FWS Sanding generell die Notwendigkeit einer Ersatzbeschaffung für die FFW Thalmassing befürwortet, jedoch aufgrund der aktuellen Situation einige Punkte zu betrachten sind, die zu Planungsbeginn nicht absehbar waren und daher reagiert werden muss.
Gem. Haushaltsplanungen soll das Fahrzeug 2022 beschafft werden. Gleichzeitig ist im Haushalt für 2022 eine voraussichtliche Kreditaufnahme von 700 000 € vorgesehen. So steht in der Zusammenfassung des Haushalts u.a.:
„Die finanzielle Situation ist schwierig. Sollten sich in den nächsten 3 Jahren Minderausgaben oder Mehreinnahmen ergeben, wäre die sinnvollste Methode der Verwendung mit ziemlicher Sicherheit eine Vermeidung der Aufnahme eines zusätzlichen Darlehens in 2022.“ (S. 15)
Diese Beurteilung wurde zu einem Zeitpunkt abgegeben, zu dem die Politik noch versprach: „Einen zweiten Lock-Down wird es nicht geben“. Tatsächlich befinden wir uns aber seit einem Vierteljahr im 2. Lock-Down. Ein Ende ist nicht in Sicht und die Einnahmen für 2022 sind nicht kalkulierbar.
Die aktuelle Kostenberechnung zum Neubau des FF-Hauses liegt deutlich über dem Haushaltsansatz von 2,5 Mio EUR. Sollte die derzeitige Planung zum Tragen kommen, muss zusätzlich (incl. notwendiger Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände) 1 Mio EUR durch Haushaltseinsparungen oder Darlehensaufnahme finanziert werden.
Weiter müssen wir beachten, dass in den Haushaltsplanungen keinerlei Mittel für zusätzliche Krippenplätze eingeplant sind. Hier liegen uns zwar nach Aussage des Bürgermeisters keine aktuellen Zahlen zum Versorgungsgrad in Thalmassing vor, der Bedarf an zusätzlichen Plätzen ist aber bereits jetzt abzusehen. Wenn wir unserem gesetzlichen Auftrag gerecht werden wollen, müssen wir diese Plätze schaffen.
Die Fertigstellung des FF-Gerätehauses wird wohl nicht wie geplant in 2021 erfolgen. Das heißt also, wir beschaffen ein Einsatzfahrzeug ohne einen den Vorgaben entsprechenden Stellplatz zu haben.
Mit einem zeitlichen Versatz der Beschaffung - zumindest bis zum Baubeginn des FF-Gerätehauses - könnten wir diesem Ansinnen gerecht werden.
Wir stellen deshalb den weiterführenden Antrag:
Die Ausschreibung des LF 20 wird bis zum Baubeginn des FF-Gerätehauses ausgesetzt.
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